Annette Kugler-Simmerl

Bischof, Domkapitel und Klöster im Bistum Havelberg1522–1598
Strukturwandel und Funktionsverlust

 

Deutlich verspätet anzuzeigen ist eine, erst jetzt der Redaktion zugegangene, am Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin eingereichte Dissertation, die als Gesamtdarstellung der Reformationsgeschichte in der Diözese Havelberg und ihrer geistlichen Institutionen (Domkapitel St. Marien, Prämonstratenserklöster Broda und Jerichow, Johanniterkomtureien Mirow und Nemerow, Franziskanerklöster Kyritz, Gransee und Neubrandenburg, Dominikanerklöster Neuruppin und Neustadt Röbel, Karmelitenkloster Perleberg, Zisterzienserinnenklöster Heiligengrabe, Lindow, Marienfließ und Wanzka) ein echtes Forschungsdesiderat füllt. Mit der Behandlung des brandenburgischen »Landesbistums« Havelberg ist nämlich zugleich ein wesentlicher Baustein für eine noch immer ausstehende neue Gesamtdarstellung der Reformation in der Kurmark Brandenburg gelegt. – Der Untersuchungszeitraum ist sinnvollerweise bestimmt einerseits durch das Jahr der Wahl des letzten katholischen Havelberger Bischofs Busso II. von Alvensleben (reg. 1522–1548), dem es lediglich auf seinen Tafelgütern gelang, die Reformation kurzzeitig zu verzögern, und andererseits durch das Jahr der faktischen Säkularisation des Hochstifts nach dem Regierungsantritt des evangelischen Administrators Markgraf Joachim Friedrich (reg. 1552-1598) als brandenburgischer Kurfürst. Als Zäsur, die auch in der Gliederung der chronologisch angelegten Studie deutlich wird, versteht Annette Kugler-Simmerl zu Recht das Jahr der Postulation des Hohenzollern-Prinzen Friedrich zum Bischof (reg. 1548–1552), der als zweiter Sohn des brandenburgischen Kurfürsten Joachim II. schon eindeutig evangelisch war. Mit seiner von der Kurie nie bestätigten Wahl beginnt auch der bereits mit der päpstlichen Übertragung des Nominationsrechtes für die Bischofswahl auf die brandenburgischen Kurfürsten (1447) und die Umwandlung des ursprünglichen Prämonstratenser-Domkapitels in ein Säkularkanonikerstift (1506) eingeleitete Prozess der Hohenzollern, das Hochstift – ungeachtet der formalen Reichsstandschaft des Havelberger Bischofs – landsässig zu machen, mithin ein starkes landesherrliches Kirchenregiment bereits lange vor der Reformation auszuüben. Bereits Bischof Busso II. wurden vor dem Hintergrund der Kurbrandenburgischen Kirchenordnung große Teile seiner geistlichen Kompetenzen zugunsten des neugegründeten Konsistoriums entzogen. Als Joachim Friedrich 1598 seinem Vater Johann Georg als Kurfürst nachfolgte, führte er fortan weder den Titel eines Bischofs von Havelberg, noch ließ er einen neuen Bischof wählen, wodurch das Amt auch faktisch abgeschafft war. - Der besondere Reiz der Studie liegt nicht zuletzt darin, dass sich die Havelberger Diözese gleichermaßen auf Teile der Kurmark Brandenburg und des Herzogtums Mecklenburg erstreckte, mithin der ganz unterschiedliche Reformationsverlauf in diesen beiden Territorien als Hintergrund für die Entwicklungen und Veränderungen der monastischen Lebensweise, der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse der Mönche und Nonnen in den verschiedenen geistlichen Institutionen des Diözesangebiets dient. Beschrieben wird das Vorgehen bei den Klostervisitationen, die nachfolgende Auflösung der Ordenskonvente – beziehungsweise deren Umwandlung in evangelische geistliche Stifte – sowie das Schicksal der Konventualen. In dieser typologisierenden Darstellung wird deutlich, dass von Nonnen tendenziell mehr Widerstand gegenüber der Reformation ausging als von Mönchen. Bei sechs von fünfzehn geistlichen Institutionen fand eine Umwandlung in evangelische Kommunitäten statt: Das ab 1539 gemischkonfessionell, seit 1563 rein protestantisch zusammengesetzte Havelberger Domkapitel – eine Prosopographie des Havelberger Domkapitels für den Untersuchungszeitraum ist der Studie beigegeben – existierte als Versorgungseinrichtung für den landsässigen Adel bis ins 19. Jahrhundert fort, die beiden Johanniterkomtureien in Mecklenburg blieben als evangelische Ordensämter erhalten, und drei Zisterzienserinnenklöster in Brandenburg (Heiligengrabe, Lindow, Marienfließ) wurden in adlige Damenstifte umgewandelt, blieben mithin ebenfalls in der Verfügungsgewalt des landsässigen Adels. Für die Herzöge von Mecklenburg und besonders die Kurfürsten von Brandenburg bedeutete die Inkorporation des Hochstiftsgebietes von Havelberg – zeitgleich auch des Hochstifts Lebus, wo Joachim Friedrich ebenfalls Administrator war – einen erheblichen wirtschaftlichen Gewinn.
Asche, in: Archiv für Reformationsgeschichte, 2011

Die Geschichte der Bistümer, ihrer Bischöfe, Domkapitel, Stifte und Klöster gehört, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu den stark vernachlässigten Gebieten der nordostdeutschen Landesgeschichte; weitgehend ist man noch immer auf die vor 75 Jahren erschienenen ersten Bände der »Germania Sacra« angewiesen. Es ist daher sehr zu begrüßen, daß die Forschung sich seit einiger Zeit intensiver darum bemüht, die geistlichen Institutionen Brandenburgs, Mecklenburgs und Pommerns wieder stärker in das Gesichtsfeld ihres Interesses zu rücken. Dennoch besteht gerade für die Geschichte der Bistümer im nordöstlichen Deutschland ein deutlicher Nachholbedarf. Um so erfreulicher ist es, daß die Autorin der vorliegenden Arbeit, die 2002 als Dissertation am Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin abgeschlossen wurde, sich nicht nur das Bistum Havelberg als Arbeitsgebiet ausgesucht, sondern sich auch ausführlich mit den Bischöfen, dem Domkapitel sowie den Klöstern der Diözese und ihrer Entwicklung im Laufe des 16. Jahrhunderts auseinandergesetzt hat.
Bei der Auswahl des Bistums als Untersuchungsgegenstand spielte u.a. der Umstand eine Rolle, daß die Havelberger Diözese im 16. Jahrhundert zu etwa zwei Dritteln unter brandenburgischer und zu einem Drittel unter mecklenburgischer Herrschaft stand, so daß zwei unterschiedliche Reformationsprozesse – die Autorin spricht hier in unglücklicher Wortwahl von »Evangelisierung« – mit ihren unmittelbaren Folgen berücksichtigt werden konnten. Um beiden Seiten Rechnung zu tragen, orientiert sich der zeitliche Rahmen der Arbeit ausschließlich an den Amtszeiten der Havelberger Bischöfe, so daß der erste Hauptteil die Regierungszeit des letzten katholischen Bischofs Busso II. von 1522 bis zu seinem Tod 1548 und der zweite die Zeit der evangelischen Bischöfe aus dem Hause der Hohenzollern bis zum Aufgehen des Amtes in dem des brandenburgischen Landesfürsten nach Amtsantritt Markgraf Joachim Friedrichs als Kurfürst von Brandenburg 1598 umspannt. Das zentrale Anliegen der Dissertation ist die Untersuchung der Auswirkungen des Übertritts der Landesherren Brandenburgs und Mecklenburgs auf die Lebensweise der davon betroffenen geistlichen Institutionen in der Diözese Havelberg, zu denen neben dem Bischof und dem Domkapitel die Prämonstratenserstifte Broda und Jerichow, die Johanniter-Komtureien Mirow und Nemerow, die Franziskanerklöster Kyritz, Gransee und Neubrandenburg, die Dominikanerklöster Neuruppin und Röbel (Neustadt), der Karmel in Perleberg sowie die Zisterzienserinnenklöster Marienfließ/Stepenitz, Heiligengrabe, Lindow und Wanzka zählten. Vor allem interessieren die Autorin hier Fragen nach den unmittelbaren und mittelbaren Konsequenzen, die sich für die geistlichen Institutionen aus dem Konfessionswechsel der Fürsten und den von ihnen veranlaßten Kirchenvisitationen ergaben, und zwar in »religiöser, politischer, wirtschaftlicher, sozio-kultureller, aber auch in persönlicher Hinsicht«, wobei jeweils auch die Positionen und das Verhalten der Fürsten, des Bischofs, des Adels und der Städte sowie der Ordensgemeinschaften mit untersucht werden. Da einige der genannten Institutionen die Reformation überdauerten, andere dagegen nicht, richtet sich die spezielle Aufmerksamkeit der Verfasserin auf potentielle Gründe, die für die Frage nach dem Überleben oder der Aufhebung der Konvente entscheidend waren. Dabei geht sie von der Hypothese eines möglichen Zusammenhangs zwischen den Gründungsmotiven und dem Schicksal in der Reformationszeit aus: »Verlor eine Ordensniederlassung ihre Existenz und Legitimationsgrundlage im Laufe der Zeit durch strukturellen Wandel?« Entsprechend werden im ersten Teil der Arbeit die den Klöstern und Stiften bei ihrer Gründung zugedachten Funktionen analysiert, wobei sich Kugler-Simmerl im wesentlichen auf vier bereits in der Einleitung zusammengetragene Funktionen beschränkt: die eines Instituts zur seelsorgerischen Versorgung der ansässigen, vornehmlich slawischen Bevölkerung in der Zeit der mittelalterlichen Kolonisierung, einer Bildungseinrichtung mit zusätzlichen religiösen, sozialen und karitativen Aufgaben, eines Hausklosters bzw. der Grablege und Memorialstätte der Stifter und ihrer Familien sowie bei Nonnenklöstern eines Ortes zur Realisierung sinnvoller und sozial anerkannter »alternativer« Lebensmöglichkeiten außerhalb der Familie für Frauen. Darüber hinaus widmet sie sich der Frage, ob und in welchem Maß die geistlichen Gemeinschaften sich zu kulturellen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Zentren innerhalb der Diözese Havelberg entwickeln konnten. Im weiteren Verlauf wird untersucht, inwieweit die ursprünglichen Funktionen der Institutionen noch bis zur Reformationszeit eine Rolle spielten oder an Bedeutung verloren. Dabei bezieht die Verfasserin auch die Fragen nach den Einflüssen der spätmittelalterlichen Reformbewegungen und nach einem eventuellen Zusammenhang zwischen einer strengeren Befolgung der Ordensregeln und Widerständen gegen die Einführung der Reformation in ihre Untersuchung mit ein. Insgesamt spannt die Autorin damit einen Bogen, der vom 16. bis ins 12./13. Jahrhundert zurückreicht,
wobei allerdings die Fragen nach der Gründung des Bistums Havelberg im 10. Jahrhundert und den ursprünglichen Aufgaben der Bischöfe nicht näher berücksichtigt werden. Als Quellengrundlage hat Kugler-Simmerl außer den gedruckten Urkunden vor allem zu den Havelberger Bischöfen, zum Domkapitel und den Frauenklöstern in großem Umfang auch ungedrucktes Material aus den Landeshauptarchiven in Potsdam und Schwerin und dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin mit herangezogen. Ein ausführliches Quellen- und Literaturverzeichnis, ein kombiniertes Orts- und Personenregister sowie – dies ist besonders hervorzuheben – eine ausführliche Prosopographie des Havelberger Domkapitels für die Zeit von 1522 bis 1598 runden die Arbeit ab.
Nicht bei allen Institutionen entschied der Verlust bisheriger Funktionen bis zur Reformation über ihre Aufhebung. Es ist zwar richtig, daß ein Teil der Funktionen des Bischofs von Havelberg nach 1540 auf das Kurmärkische Konsistorium überging und das Bischofsamt in Havelberg nach dem Amtsantritt seines letzten Inhabers, Markgraf Joachim Friedrich von Brandenburg, als Kurfürst fortfiel, da dieser sein geistliches Amt noch nicht einmal unter seinen zahlreichen Herrschaftstiteln führte. Es war jedoch kein vorreformatorischer Funktionsverlust, der zu dieser Entwicklung führte, sondern zum einen der Machtverlust, den die Bischöfe von Havelberg durch ihr faktisches Absinken in die Landsässigkeit unter den brandenburgischen Kurfürsten hatten hinnehmen müssen, und zum andern die Haltung Bischof Bussos II., der auch nach 1540 entschieden an der katholischen Lehre festhielt, aber über keine Machtmittel (z.B. eigene Truppen, die er gegen Kurfürst Joachim II. ins Feld hätte führen können) verfügte, die Durchsetzung der neuen Lehre in seiner Diözese zu verhindern. Lediglich im Bereich seiner Tafelgüter gelang es ihm, die Reformation bis zu seinem Tod 1548 weitgehend aufzuhalten. In den übrigen Gebieten seiner Diözese wurde ihm, soweit diese in Brandenburg lagen, ein Großteil seiner geistlichen Aufgaben im Zuge der Durchsetzung der kurbrandenburgischen Kirchenordnung entzogen und dem vom Kurfürsten in Colin gegründeten und dem Bischof von Brandenburg unterstellten Konsistorium bzw. den zuständigen Superintendenten übertragen: »Die bischöfliche Zentralverwaltung brach zusammen, und die Einnahmen des Bischofs verringerten sich zunehmend. Zwischen 1540 und 1548 mußte der Bischof von Havelberg den Verlust seines Macht- und Einflußbereiches sowohl in geistlichen als auch in juristischen und wirtschaftlichen Belangen anerkennen.« Dies entsprach allerdings eher einem Funktionsentzug als einem Funktionsverlust. Inwieweit die Bistumsverwaltung durch das in den Quellen des 16. Jahrhunderts zu beobachtende (und von der Autorin bemerkte) allmähliche Verschwinden der Havelberger Archidiakone bzw. Pröpste bis 1540 an Funktionstüchtigkeit einbüßte, müßte im übrigen noch näher untersucht werden, insbesondere im mecklenburgischen Teil des Bistums. Gleiches gilt für die dem Bischof obliegende geistliche Jurisdiktion.
Das Havelberger Domkapitel überdauerte die Reformationszeit, indem es sich personell von einem katholischen über eine längere gemischtkonfessionelle Phase hinweg schließlich in ein rein protestantisch besetztes Gremium wandelte. Die Autorin zeigt hier deutlich, daß diese Änderungen in starkem Maße mit dem Bemühungen der Kurfürsten von Brandenburg um Einrichtung eines landesherrlichen Kirchenregiments zusammenhingen, die bereits mit der päpstlichen Übertragung des Nominationsrechts für die Bischofswahl auf Kurfürst Friedrich II. 1447 und dessen Versuch einer Transmutation des Prämonstratenser-Domkapitels in ein Säkularkanonikerstift zusammenhingen, der zunächst scheiterte, aber von Kurfürst Joachim I. dann 1506 umgesetzt wurde. Seit der Transmutation bestand das Stift aus 16 Domherrnstellen, deren Patronats- bzw. Besetzungsrecht sich auf den Bischof (6 Stellen), das Kapitel (6 Stellen) und den Kurfürsten (4 Stellen, darunter die Propstei sowie ein Kanonikat, das mit der Universität Frankfurt/O. verbunden war) aufteilten. Die Autorin zeigt hier deutlich, daß diese Änderungen in starkem Maße mit dem Bemühungen der Kurfürsten von Brandenburg um Einrichtung eines landesherrlichen Kirchenregiments zusammenhingen, die bereits mit der päpstlichen Übertragung des Nominationsrechts für die Bischofswahl auf Kurfürst Friedrich II. 1447 und dessen Versuch einer Transmutation des Prämonstratenser-Domkapitels in ein Säkularkanonikerstift zusammenhingen, der zunächst scheiterte, aber von Kurfürst Joachim I. dann 1506 umgesetzt wurde. Seit der Transmutation bestand das Stift aus 16 Domherrnstellen, deren Patronats- bzw. Besetzungsrecht sich auf den Bischof (6 Stellen), das Kapitel (6 Stellen) und den Kurfürsten (4 Stellen, darunter die Propstei sowie ein Kanonikat, das mit der Universität Frankfurt/O. verbunden war) aufteilten. Die Autorin konnte in diesem Zusammenhang gegen frühere Behauptungen in der Literatur als sicher nachweisen, daß auch in den vierziger Jahren alle 16 Stellen noch bestanden und mit Kanonikern besetzt waren. Über die ihm zustehenden vier Kanonikate gelang es Joachim II. in den Jahren nach 1539, vier evangelische Geistliche im Domkapitel unterzubringen. Die Wahl des evangelischen Propstes Wolfgang von Arnim zum Dekan von Havelberg durch das Kapitel im Jahr 1544 legt darüber hinaus, wie die Autorin ausführt, den Schluß nahe, »daß die evangelische Seite damals eine stärkere Position innehatte, als von außen ersichtlich war«. Hier verfällt die Autorin allerdings etwas in Schwarz-Weiß-Denken, da zum einen auch Positionen zwischen einem aktiven Eintreten für die Reformation und einer entschiedenen Gegnerschaft zur evangelischen Lehre denkbar sind und zum anderen die Frage der Konfessionszugehörigkeit sicherlich nicht bei allen Domherrn den alleinigen Ausschlag für ihre Wahlentscheidung gab. Insgesamt ist es ihr aber dennoch gelungen, einen differenzierteren Einblick in die inneren Verhältnisse des Havelberger Domkapitels zu vermitteln, nicht zuletzt auch durch die Einbeziehung der Stiftsstatuten von 1538 und 1581. Richtig ist mit Sicherheit, daß die entscheidenden Veränderungen erst nach der Wahl Markgraf Friedrichs zum Bischof von Havelberg erfolgten, durch die die Kanonikate, deren Besetzungsrecht dem Bischof zustand, in die Hände der kurfürstlichen Familie fielen, womit mittelfristig eine evangelische Mehrheit in der Zusammensetzung des Kapitels gesichert war. Dennoch hielt sich im Kapitel zumindest ein Teil der katholischen Liturgie noch bis 1581. An Funktionen verlor das Kapitel die Aufgabe der Bischofswahl, jedoch erst am Ende des 16. Jahrhunderts, als der zum Bischof von Havelberg gewählte Markgraf Joachim Friedrich 1598 bei seinem Regierungsantritt zum Kurfürsten den Titel des Bischofs nicht mehr führte und das Amt damit abschaffte. Die Versorgung der dem Kapitel zu Beginn des 16. Jahrhunderts unterstehenden 28 Pfarren verblieb, abgesehen von einigen städtischen Pfarren, die nach und nach in den Besitz der Stadträte kamen, beim Domkapitel.
Bei den vier Frauenklöstern des Bistums zeigt die Autorin in eindrucksvoller Weise auf, daß jedes ihr eigenes, von den anderen jeweils stärker abweichendes Schicksal während der Reformation durchlebte, das in drei Fällen zur Umwandlung in ein evangelisches Damenstift und in einem Fall zur Aufhebung des Konvents führte. Das 1231 gegründete Kloster Marienfließ/Stepenitz war von den Edlen Gans von Putlitz gegründet worden und diente dieser Familie als Hauskloster. Noch im 18. Jahrhundert übte die Familie das Patronatsrecht über das Stift aus, indem z.B. die Stiftsverwalter vom Familienoberhaupt bestätigt wurden. Die Einführung der Reformation erfolgte in Marienfließ allem Anschein nach 1544 oder spätestens kurz nach 1548 ohne Mitwirkung der landesherrlichen Visitationskommission, die wegen des Patronatsrechts der Gänse von Putlitz das Kloster offenbar nicht visitierte. Das etwa zeitgleich von den Grafen von Lindow-Ruppin gegründete Frauenkloster in Lindow wurde dagegen 1541 im Kontext der erfolgten landesherrlichen Visitation und der damit verbundenen Annahme der kurbrandenburgischen Kirchenordnung durch den Konvent nach dem Vorbild des Klosters Zehdenick in ein evangelisches Damenstift umgewandelt und nach dem Tod seines damaligen Propstes im Jahr 1542 vom Kurfürsten an Hans von Arnim jun. verpfändet, der gleichzeitig als Stiftshauptmann an die Stelle des Propstes trat. Mit der Annahme der Kirchenordnung verlor der Konvent seine Selbständigkeit und geriet sowohl in weltlichen als auch geistlichen Angelegenheiten in die Abhängigkeit des Kurfürsten, der fortan nicht nur nach seinem Belieben das Stift an Hauptleute seiner Wahl vergeben oder verpfänden konnte, sondern sich auch das Recht der Bestätigung der Äbtissinnenwahl im Konvent, eine Aufgabe, die eigentlich dem Bischof von Havelberg als Diözesan zustand, vorbehielt. Die Lindower Güter wurden säkularisiert und zunächst verpfändet und später in ein landesherrliches Domänenamt umgewandelt, von dessen Erträgen nur noch ein Teil für die Versorgung der Stiftsdamen verwendet wurde. Ein ähnliches Schicksal war von kurfürstlicher Seite eigentlich auch dem Kloster Heiligengrabe zugedacht, das jedoch erst 1543 visitiert wurde und dessen Konvent bis 1548 energischen Widerstand gegen die Einführung der Reformation und die Umwandlung in ein Domänenamt mit anhängendem Damenstift leistete. Die Ausführungen machen hier deutlich, daß der Widerstand der Klosterfrauen sich nicht nur gegen die Reformation bzw. die brandenburgische Kirchenordnung richtete, sondern in einem durchaus bedeutenden Maße gegen den Verlust der Selbständigkeit. In dem eskalierenden Konflikt gelang es den Nonnen, den umliegenden Adel auf ihre Seite zu ziehen, die mit dem Übergang der von ihren Familien gestifteten Güter in landesherrlichen Besitz keineswegs einverstanden waren. Obwohl sich Kurfürst Joachim II. letztlich durchsetzte und das Kloster an den Landeshauptmann der Prignitz Kurt von Rohr verpfändete, gelang es den Stiftsdamen und ihren Familien, sich in wirtschaftlicher Hinsicht von dieser Abhängigkeit dahingehend zu lösen, daß sie das Kloster durch Zahlung der Pfandsumme von der Verpfändung freikauften und damit erreichten, daß das Stift seine künftigen Verwalter, obwohl diese vom Kurfürst bestätigt werden mußten, selbst aussuchen konnten. Das in Mecklenburg gelegene Wanzka schließlich wurde als einziges Frauenkloster im Bistum aufgehoben, da »sein Weiterbestehen über die Reformationszeit hinaus […] auf landesherrlicher Seite nicht vorgesehen« war. Formal wurde das Kloster zusammen mit den anderen Klöstern Mecklenburgs im Jahr 1555 aufgehoben; zu diesem Zeitpunkt lebten noch eine Äbtissin und sieben Nonnen im Kloster, die dort für den Rest ihres Lebens auch wohnen bleiben durften und als Unterhalt eine feste Pension erhielten. Als Ursache, weshalb unter den Frauenklöstern gerade Wanzka aufgehoben wurde, führt die Autorin außer dem Funktionsverlust der Zisterze als Grablege und Hauskloster für die 1471 ausgestorbene Linie der Herzöge von Mecklenburg-Stargard als Vermutung die Wahl eines Markgrafen von Brandenburg auf den Havelberger Bischofsstuhl im Jahr 1548 an, der aufgrund seiner Aufsichtspflicht über das Kloster »in die mecklenburgische Territorialpolitik« hätte eingreifen können. Ein Beleg hierfür liegt allerdings nicht vor, so daß auch andere Gründe eine Rolle gespielt haben könnten, wie z.B. die konkrete Konventsgröße in den Jahren 1548-1555 oder die Wirtschaftsverhältnisse, die im Vergleich zu den drei anderen Klöstern im Bistum Havelberg wohl eher bescheiden waren.
Die Schwächen der Arbeit treten vor allem bei der Betrachtung der Aufhebung der Männerklöster des Bistums zutage. Die Autorin setzt im allgemeinen voraus, daß die Reformation in den Klöstern und Stiften stets von außen durch die Landesherrschaft und gegen den Willen der Konventualen eingeführt wurde. Sie beschäftigt sich zu wenig mit dem unmittelbaren Einfluß, den die Reformation auf die Klöster hatte, in denen zum Zeitpunkt der Visitation vereinzelt noch Rumpfkonvente, zumeist jedoch nur noch ein oder zwei alte Mönche lebten. Die Konvente hatten sich vielfach schon selbst aufgelöst oder befanden sich in der Auflösung, ohne daß der Konfessionswechsel der Landesherren dabei noch eine nennenswerte Rolle zu spielen vermochte. Dies wird von der Autorin im Ergebnis nicht deutlich genug erkannt, obwohl ihre Arbeit im einzelnen die für diese Erkenntnis wichtigen Informationen enthält. Zum Teil liegt dies daran, daß die Verfasserin trotz dankenswerterweise großer Quellennähe dazu neigt, nicht vorhandene Quellen durch Analogieschlüsse aus den Verhältnissen und Entwicklungen in anderen Landschaften zu ersetzen, die den Blick auf die individuellen Reformationsprozesse in den einzelnen Ordenshäusern eher verstellen als fördern. Sicherlich kann man auch darüber diskutieren, ob die Reduktion der Funktionen der Konvente auf vier (bzw. bei aus Männern bestehenden Institutionen nur drei) nicht zu kurz greift, zumal sich die Aufgaben der Klöster und Stifte im Laufe ihrer Existenz auch veränderten (da z.B. die slawische Bevölkerung in den Klostergütern zumeist so weit assimiliert war, daß sie in den Quellen als eigene Gruppe nicht mehr erkennbar ist) und zumindest die Möglichkeit in Betracht gezogen werden muß, daß ältere Aufgaben durch neue ersetzt bzw. ersetzt werden konnten. In ihren Ausführungen im Hauptteil geht die Autorin dieser Frage in einzelnen Kapiteln durchaus nach. Insgesamt ist festzustellen, daß es der Autorin trotz der erkennbaren, zum Teil bereits im Konzept angelegten Schwächen im großen und ganzen gelungen ist, die Vielschichtigkeit des Reformationsprozesses in den geistlichen Institutionen des Bistums Havelberg herauszuarbeiten und ihren Funktionsverlust als, wenn auch nicht allein, so doch zumindest mit ursächlich für das jeweilige Schicksal eines Konvents in der Reformationszeit nachzuweisen, wobei es sich in einigen Fällen allerdings weniger um einen Verlust als vielmehr um einen bewußten und von der Landesherrschaft angestrebten Funktionsentzug handelte. Zudem stellt die Arbeit auch durch ihre weitgehende Quellennähe (Ausnahme: die Kapitel über die Johanniter-Komtureien, bei denen die umfangreichen Urkunden- und Aktenbestände des BLHA Potsdam, Rep. 9 B [Johanniterorden] und des GStA PK Berlin, I. HA, Rep. 31 Johanniterorden in Sonnenburg] nicht benutzt wurden) eine Bereicherung für die Erforschung der Reformationsgeschichte im Bistum Havelberg bzw. in Mecklenburg und vor allem im Kurfürstentum Brandenburg dar.
Der Berliner Lukas-Verlag hat mit der Publikation der Dissertation von Kugler-Simmerl eine neue Reihe gegründet, die den Titel »Studien zur brandenburgischen Landesgeschichte« erhalten hat. Mit seinen Veröffentlichungen in der Reihe »Studien zur Geschichte, Kunst und Kultur der Zisterzienser«, die inzwischen bereits auf 25 Bände angewachsen ist, hat sich der Verlag als Publikationsort für historische Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte durchaus einen Namen gemacht. Gerade in einer Zeit, da es die landesgeschichtliche Forschung an den Universitäten in Berlin und Brandenburg schwer hat, sich institutionell zu behaupten, ist es zu begrüßen, daß der Verlag mit der neuen Reihe einen Ort geschaffen hat, an dem landeshistorische Dissertationen und andere Arbeiten veröffentlicht werden können. Es ist dieser Reihe zu wünschen, daß sie an den Erfolg der Zisterzienserreihe anknüpfen kann. Mit der vorliegenden Dissertation liegt eine Arbeit vor, die hierfür insgesamt gute Startbedingungen geschaffen hat.
Christian Gahlbeck, in: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands, 52 (2006)

 

Mit diesem ersten Band einer neuen Reihe des ambitionierten Lukas Verlages, einer am Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin entstandenen Dissertation, wird nun auch für Brandenburg der Umkreis der Reformation in der Fläche des Landes, hier im Nordwesten der historischen Mark Brandenburg und dem Westlichen Mecklenburg mit modernen Fragestellungen untersucht. Die brandenburgischen und mecklenburgischen Landesherren, die im zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts die Reformation in ihren Territorien durchsetzten, hatten bereits zuvor einen immer stärkeren Einfluss auf die Kirchenpolitik in ihren Ländern genommen. Kugler-Simmerl weist zu Recht auf die Transmutation der zuvor prämonstratensischen Domkapitel von 1506 hin. Mithin steht die Reformation, die bis auf das fortexistierende Domkapitel zur Auflösung aller geistlichen Männergemeinschaften und eines Großteils der Frauenklöster führte und den Landesherren einen bis dahin ungeahnten Besitzzuwachs brachte, in einer längeren Tradition der Übernahme zuvor von der geistlichen Gewalt ausgeübter Herrschaftsrechte durch den weltli­chen Landesherren.
Im Zentrum der Untersuchung stehen neben den Männerklöstern, deren Auflösung in der Regel ohne besondere Probleme ablief, die ländlichen Frauenklöster, aus denen den kurfürstlichen Maßnahmen zum Teil erheblicher Widerstand entgegen gesetzt wurde. Letztlich konnten sich die Konvente von Lindow, Marienfließ und Heiligengrabe die Existenz unter dem neuen Bekenntnis sichern. Auch das Havelberger Domkapitel wählte im Todesjahr des letzten katholischen Bischofs Busso II. von Alvensleben im Jahre 1548 den in Fragen der Verwaltung versierten altgläubigen Peter Corradi zum Domdekan. Die Wahl durch das Kapitel und Postulation des jungen Markgrafen Friedrich von Brandenburg für das Bischofsamt verlief in den bisher beobachteten Formen.
Methodisch schwerer als die aktive Ablehnung der kurfürstlichen Anordnungen aus politisch-ständischen Erwägungen heraus ist der religiös motivierte Widerstand fassbar. Fälle wie der des Domdekans Peter Conradi, der bis zu seinem Tod im Jahr 1561 altgläubig gebliebenen war und doch für die Wahl des Markgrafen Friedrich gestimmt hatte, zeigen das Dilemma. Dies ist nicht zuletzt durch die vom Kurfürsten über lange Zeit aufrecht erhaltene Unklarheit über das eigene Bekenntnis geschuldet, die in dieser Arbeit nicht näher thematisiert werden kann. Wenn aber Kugler-Simmerl für den Konvent um die Domina Anna von Quitzow in Heiligengrabe, wo der Widerstand gegen die Maßnahmen des Kurfürsten Joachim II. zu langjährigen Auseinandersetzungen führte, eher weltliche Gründe – die sicher auch massiv vorhanden waren – annimmt, so sollte man den geistlichen Aspekt doch nicht allzu gering achten.
Doch sind dies Unterschiede in der historischen Bewertung, nicht der wissenschaftlich-methodischen Leistung. Frau Kugler-Simmerl hat mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Baustein zum Verständnis der mit der Reformation verbundenen Umwälzungen in den aufstrebenden ostdeutschen Territorialstaaten gelegt.
Zu erwähnen ist der Anhang mit einer Prosographie des Havelberger Domkapitels 1522–99 und dem Mischregister.
Felix Escher in »Jahrbuch für Brandenburgische Landesgeschichte« 57(2006)

 

Das Bistum Havelberg bis zur Reformation ist von Gottfried Wentz für die Germania Sacra (Abt. 1 Bd 2, erschienen 1933) bearbeitet worden. Annette Kugler-Simmerl schließt zeitlich - mit einigen Überschneidungen – daran an. Die Grenzen ihrer Untersuchung werden bestimmt durch die Wahl Bussos II. von Alvensleben, des letzten vorreformatorischen Bischofs, und durch den Amtsantritt des letzten Administrators Joachim Friedrich als brandenburigischer Kurfürst. Wie Brandenburg und Lebus war auch Havelberg zu Beginn des 16. Jahrhunderts fest in den Territorialverband der Mark Brandenburg integriert, wenn auch die rechtliche Stellung als Reichsstand vom Reich und seinen Institutionen aufrechterhalten wurde. Die Havelberger Diözese erstreckte sie außer auf Brandenburg auch auf Mecklenburg, so daß die Situation des Bischofs bereits durch die Einführung der Reformation, 1539 in Brandenburg 1534–49 in Mecklenburg außerordentlich schwierig wurde, auch wenn die brandenburgische Visitation1541/42 das Hochstiftsgebiet aussparte
In einem ersten Teil der Arbeit werden nacheinander Bischof, Domkapitel, Männer- und Frauenklöster des Bistums Havelberg untersucht. Für den Fall des Todes des hochbetagten Bischofs hatte Joachim II. Vorkehrungen getroffen, um das Hochstift einzuziehen, was sich aber in der Situation des Interimsreichstages 1548 als inopportun erwies. Das Domkapitel, dessen Transmutation aus einem Prämonstratenserstift in ein weltliches Kapitel auf Betreiben des Kurfürsten erst 1506 erfolgt war, hatte 1538 neue Statuten erhalten. 1544 wurde der erste evangelische Dekan vom Kapitel gewählt, der jedoch schon 1547 einen katholischen Nachfolger erhielt. Ausführlich und je nach Quellenlage detailreich werden die Klöster behandelt, wobei jeweils die Geschichte, die Einführung der Reformation und der Zustand 1548 erörtert werden. Besonders dramatisch verlief die Entwicklung im Zisterzienserinnenkloster Heiligengrabe, dessen Nonnen sich jahrelang weigerten, die Kirchenordnung anzunehmen und einen Stiftshauptmann zur Vermögensverwaltung zu akzeptieren. Sie riefen die Landstände um Hilfe an, die ihnen auch gewährt wurde, bis sie 1544/ 45 doch nachgeben mußten.
Der zweite, kürzere Teil der Arbeit behandelt – in der gleichen thematischen Abfolge – die Zeit nach 1548. Auf Vorschlag Joachims II. postulierte das Kapitel dessen zweiten Sohn, Markgraf Friedrich, dem allerdings Rom die Admission verweigerte; er starb 1552. Nach mehreren Verschiebungen des Wahltermins wurde 1554 der achtjährige Enkel Joachims II., Joachim Friedrich, gewählt; die Regierung führte sein Vater, Kurprinz Johann Georg (seit 1571 Kurfürst). Er zog die bischöflichen Tafelgüter ein und wandelte sie in fürstliche Domänen um. Als Joachim Friedrich 1598 Kurfürst wurde, erlosch das Bistum – eine weitere Bischofswahl fand nicht mehr statt.
Über das Domkapitel liegen für die Zeit nach 1548 nur spärliche Nachrichten vor. Die neuen Statuten von 1581 schrieben für die zwölf Domherren das evangelische Bekenntnis vor; der letzte katholische Kanoniker war 1563 gestorben. Die Statuten verlangten als Vorbedingung der Rezeption ein dreijähriges Universitätsstudium. Lateinischer Chorgesang und Psalmengebet wurden weiterhin gepflegt. Die Verfasserin teilt nicht mit, daß das Havelberger Domkapitel erst 1819 aufgehoben wurde.
Die Auflösung bzw. Protestantisierung der brandenburgischen und mecklenburgischen Klöster des Bistums wird ausführlich geschildert; eine Verklammerung mit dem ersten Teil der Arbeit findet allerdings nicht statt. Insgesamt blieben von 15 Ordensniederlassungen sechs (einschließlich des Domkapitels) als evangelische Institution erhalten.
Als Anhang ist eine aus den Quellen gearbeitete Prosopographie des Domkapitels zwischen 1522 und 1598 beigegeben. S. 229 wird Johannes Mensing genannt, ohne daß darauf hingewiesen würde, daß er seit 1539 Weihbischof von Halberstadt war. Der einschlägige Band von Erwin Gatz: Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448–1648 ist weder an dieser Stelle noch sonst im Buch benutzt worden.
Einige weitere Kritikpunkte seien genannt: Die Gliederung des Buches erfolgt ausschließlich durch größeren oder geringeren Fettdruck der Oberschriften bzw. durch Einrücken der Oberschriftszeilen – merkwürdigerweise ist keines der gebräuchlichen Gliederungsschemata benutzt worden (217 Anm. 1 ist von BI und BII die Rede, dies erscheint aber in der Arbeit nicht wieder). Die beiden Teile der Arbeit sind, wenn überhaupt, so nur außerordentlich spärlich miteinander verklammert. S. 151, Anm. 37 wird Kardinal Albrecht mit Erzbischof Johann Albrecht verwechselt, S. 156 für das Restitutionsedikt von 1629 eine falsche Jahreszahl angegeben. S. 170 muß es »welsche Lande« (statt: weifische Lande) heißen. Karenzjahre waren nicht, wie S. 170 angegeben, eine Probezeit, sondern einkunftslose Jahre. Bugenhagen war entgegen S. 181 kein Prämonstratenser, sondern als Weltgeistlicher Lektor am Kloster Belbuck. Bei der Prosopographie fehlen fast durchweg die Todesdaten.
Quellennah geschrieben, leistet die Arbeit einen bedeutenden Beitrag zum Schicksal geistlicher Institutionen in den von der Reformation erfaßten Gebieten, hier der Mark Brandenburg, durch die eingehende Untersuchung der Klöster des Bistums ist sie außerdem von Wichtigkeit für die mecklenburgische Kirchengeschichte.
Eike Wolgast in: »Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte«, Band 28/29, 2004/2005